Darf ich den Rollator im Treppenhaus abstellen?

Rollator im Treppenhaus

Du bist auf eine Gehhilfe angewiesen und hast wenig Platz in der Wohnung. Da wäre es doch praktisch, wenn der Rollator im Treppenhaus stehen könnte. Aber darf man das überhaupt? Was spricht dafür und was dagegen? Welche Alternativen gibt es? Das sehen wir uns heute im Detail an!

Menschen mit Geh-Behinderung sind häufig auf einen Rollator angewiesen. Mit der Gehhilfe sind sie weiterhin mobil und können ihren Alltag größtenteils selbstständig bestreiten.

Wer in einem Wohnblock lebt, der kennt das Problem allerdings nur zu gut: In der Wohnung selbst ist wenig Platz, die Gehhilfe würde im Weg stehen.

Warum also nicht den Rollator im Treppenhaus abstellen und die Wohnung für andere Gegenstände freihalten?

Spätestens jetzt wird es nicht lange dauern, bis sich der Vermieter oder die Nachbarn beschweren. „Sie dürfen Ihren Rollator nicht im Treppenhaus stehen lassen!“ kann man sich dann rasch anhören.

Aber stimmt das wirklich? Wie steht es um den Abstellplatz der Gehhilfe im Hausflur? Das haben wir uns heute mal genau angesehen.

Was hat der Rollator im Treppenhaus mit Brandschutz zu tun?

Einwohner von Wohnblöcken mit gemeinsamem Treppenhaus sind dazu verpflichtet, das Treppenhaus freizuhalten. Es muss im Notfall als Flucht- und Rettungsweg nutzbar sein.

Stehen Gegenstände im Weg, kann das einen Einsatz von Feuerwehr, Rettung und anderen Hilfstrupps erschweren. Dazu zählen neben Fahrrädern und Kinderwägen auch Rollatoren im Treppenhaus.

In erster Linie ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass der Flucht- und Rettungsweg immer frei ist.

Allerdings sind es die Mieter, die dafür sorgen sollten, dass die Gänge wirklich frei stehen. Sie sind es schließlich auch, die im Notfall die Rettungskräfte behindern.

Zudem unterschreibt jeder Mieter im Zuge seines Mietvertrags, dass er sich an die Hausordnung halten wird. Und in dieser ist ganz genau geregelt, was im Flur stehen darf und was nicht.

Eine einheitliche Regelung gibt es allerdings nicht. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Mindestbreiten für Rettungs- und Fluchtwege. Nachlesen kann man sie in der Bauordnung der Länder.

Sowohl ein Rollator im Treppenhaus, als auch andere Gegenstände können die Brandlast erhöhen, was zu einer zusätzlichen Gefahr führt.

Was ist der Unterschied zwischen Treppenhaus und Flur

Wer sich seinen Mietvertrag genau anschaut, der wird rasch merken, dass hier sowohl Treppenhaus als auch Flur angeführt sind. Der Hausflur ist der Verbindungsraum zwischen dem Hauseingang/der Haustüre und der Treppe, manchmal auch Fahrstuhl. Hausflure werden häufig auch als Korridore bezeichnet und haben einen länglichen Grundriss.

Das Treppenhaus (auch Treppenraum genannt) ist der Teil des Gebäudes, in dem sich die Treppe befindet. Die Treppe verbindet die unterschiedlichen Geschosse miteinander.

Für Flur und Treppenhaus gelten unterschiedliche Bedingungen, was die Mindestbreite betrifft, die einzuhalten ist.

In den meisten Fällen gilt für Wohnhäuser eine lichte Breite von:

  • 80 cm im Treppenhaus
  • 1 Meter im Hausflur

Was ganz genau zutrifft, das ist im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt.

Lies auch das: „So sicherst du deinen Rollator vor Diebstahl!

Wie steht es um die rechtliche Situation: darf der Rollator im Treppenhaus parken?

Lass uns anhand eines Beispiels ansehen, wie das Gerichte in einem konkreten Fällen entschieden hat:

Maria lebt in einem Mehrfamilienhaus im ersten Stock. Nach einer Operation ist sie auf einen Rollator angewiesen. Sie stellt den Rollator im Erdgeschoss auf der rechten Seite des Hausflurs ab. Es ist ihr körperlich nicht möglich, den Rollator in den ersten Stock zu tragen.

Die Vermieterin verbietet ihr daraufhin das Abstellen und beruft sich darauf, dass der Flur zu eng zum Abstellen ist. Sie hat selbst eine Beeinträchtigung und könne wegen des Rollators von Maria nicht mehr uneingeschränkt in den Keller gehen.

Sie untersagt das Abstellen des Rollators und bietet Maria an, dass ihr Ehemann den Rollator nach oben zu ihrer Wohnung trägt. Maria könne die Gehhilfe auch im 20 Meter entfernten Schuppen abstellen, bietet die Vermieterin an.

Maria möchte das nicht und verklagt ihre Vermieterin daraufhin, dass sie die Gehhilfe zu dulden hat.

Wie entscheidet das Gericht?

Das Amtsgericht Recklinghausen gibt Maria recht. Maria darf den Rollator im Treppenhaus abstellen, muss ihn aber zusammenklappen und auf der linken Seite des Hausflurs abstellen.

Jetzt kann die Vermieterin den Flur problemlos passieren. Maria muss den Rollator nicht nach oben tragen und ist auch nicht vom Mann ihrer Vermieterin abhängig – was unzulässig ist.

Aufgrund ihrer Einschränkung darf die Vermieterin nicht verlangen, dass Maria den Rollator im Schuppen parkt.

Wer möchte, kann sich hier über diesen Fall einlesen.

Gehen keine wesentlichen Behinderungen oder ernsthaften Gefahren von dem abgestellten Rollstuhl oder Rollator aus, muss der Vermieter das Abstellen dulden, wenn Mieter (oder ein Mitglied des Haushalts) in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind.

Im Idealfall kommt es erst gar nicht so weit, dass ein Gericht entscheiden muss, ob du deinen Rollator im Treppenhaus abstellen darfst oder nicht. Versuche zuerst ein Gespräch mit Mitbewohnern, Hausverwaltung und Vermieter zu führen und deine Situation zu schildern, und zwar noch bevor du deinen Rollator zum ersten Mal im Flur abstellst.

Wenn natürlich nichts zu machen ist und ein Gespräch nur im Streit endet, dann lasse dich beraten. Viele Kommunen und Städte bieten kostenlose Beratungen an.

Schau mal hier: „Top 3 Rollstuhl Rollator Kombinationen!

Kann ich meine Gehhilfe nun stehenlassen oder nicht?

Grundsätzlich darf ein Rollator im Treppenhaus stehen bleiben, wenn er im Eigentum des Bewohners ist und er ihn aufgrund fehlender Kraft oder eingeschränkter Mobilität nicht mehr in die Wohnung tragen kann.

Dann dürfen sowohl Rollstühle als auch Rollatoren im Hausflur stehen bleiben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie den anderen Bewohnern nicht im Weg stehen oder zur Unfallgefahr werden. Ebenso dürfen Mobilitätshilfen keinen Fluchtweg blockieren.

Ein Urteil des Landesgerichts Hannover hat ergeben, dass Vermieter von ihren Mietern verlangen können, den Rollstuhl oder Rollator im Treppenhaus zusammenzuklappen – sofern das bei dem jeweiligen Modell möglich ist.

Auch wenn du gesetzlich im Recht bist, solltest du deinen Nachbarn die Lage erklären. Sie werden viel eher Verständnis zeigen, wenn du sie auf deine Einschränkung aufmerksam machst. Dafür kannst du einen Zettel bei den Briefkästen anbringen oder jedem einen Brief in die Post stecken.

Informiere auch deinen Vermieter, falls du eine Mietwohnung hast und anderenfalls die Hausverwaltung.

Wohin mit dem Rollator, wenn ich im Erdgeschoss wohne?

Wenn du auf einen Rollator angewiesen bist, dann liegt das daran, dass du eine Bewegungseinschränkung hast. Daraus ergibt sich, dass du deine Gehunterstützung nicht mit in die Wohnung tragen kannst.

Würde dein Vermieter verbieten, dass du den Rollator im Treppenhaus oder Flur abstellst, wäre das eine unangemessene Benachteiligung.

Man spricht deshalb von einer Duldungspflicht. Das gilt gleichermaßen für Rollstühle. Anders kann es sein, wenn deine Wohnung im Erdgeschoss ist und du keinen Lift nehmen musst, um in die Wohnung zu gelangen.

Aber auch hier kann es unzumutbar sein, den Rollator mit in die Wohnung zu nehmen. Etwa dann, wenn die Wohnungstür sehr schmal ist, es eine Türschwelle gibt oder der Flur deiner Wohnung zu klein für den Rollstuhl ist.

Kurz gesagt: Es kommt auf den Einzelfall an.

Was, wenn der Flur groß genug ist, aber die Hausordnung das Abstellen verbietet?

Es gibt Hausordnungen und Mietverträge, die das Abstellen von Gegenständen aller Art auf dem Flur verbieten. Das gilt aber nicht für Rollatoren und Gehhilfen. Vorausgesetzt der Flur ist groß genug und niemand wird beim Ein- und Ausgehen behindert.

Rettungs- und Flurwege müssen immer zugänglich sein. Es gilt: Die Mindestbreite von einem Meter zu beachten!

Der Vermieter oder die Hausverwaltung darf allerdings verlangen, dass du deine Gehhilfe zusammenklappst und dadurch mehr Platz im Flur ist. Schau mal hier: „Diese Rollatoren sind besonders leicht faltbar!

Unser Fazit

Du darfst den Rollator im Treppenhaus oder Flur abstellen, wenn genügend Platz vorhanden ist. Vermieter oder Hausverwaltung können von dir verlangen, dass du die Gehhilfe zusammenklappst, sodass es zu keinen Behinderungen der Hausbewohner kommt.

Lasse dich von deinem Vermieter nicht einschüchtern und informiere dich umfassend. Häufig gibt es kostenlose Erstgespräche oder spezielle Angebote für Menschen mit Geh-Beeinträchtigungen. Alles Gute für dich!

4 Kommentare zu “Darf ich den Rollator im Treppenhaus abstellen?

  • Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus.Unsere Vermieterin wohnt genau wie ich Paterre.Sie stellt ihren Rollator grundsätzlich auseinander geklappt direkt hinter dem Hauseingang ab.In der Vergangenheit hatten wir 2 x Notfalleinsatz mit Rettungssanitätern die nun beim Einsatz behindert wurden.Das habe ich dem Sohn der Vermieterin mitgeteilt und gebeten das der Rollator doch zusammengeklappt da stehen könnte.Seine schriftliche Rückmeldung „Das ist wohl nicht ihr Ernst“.Was sollman danach sagen?

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    Hallo Helbig,
    das tut mir leid zu hören und ist natürlich sehr ärgerlich. Ich verstehe gut, dass die Situation frustrierend für dich ist, vor allem wenn es um Sicherheit in Notfällen geht.

    Deine Bedenken sind nachvollziehbar. In einem Mehrfamilienhaus ist es wichtig, dass die Fluchtwege frei sind. Der Rollator sollte so abgestellt werden, dass der Durchgang nicht blockiert ist. Idealerweise zusammengeklappt und platzsparend an einem Ort, an dem er nicht im Weg ist.

    Die Reaktion des Sohnes ist bedauerlich. Es geht schließlich auch um die Sicherheit seiner Mutter, sollte ihr etwas passieren – und natürlich auch um die Sicherheit aller anderen Mitbewohner.

    Vielleicht hilft es, noch mal ganz ruhig und sachlich das Gespräch zu suchen. Teile ihm deine Bedenken mit. Am besten direkt vor Ort, dann kannst du ihm die Situation zeigen. Versuche an sein Verständnis zu appellieren und nicht emotional zu werden.

    Ich hoffe ganz stark, dass ihr eine Lösung findet, die für beide Seiten passt. Sicherheit für alle Bewohner sollte immer an erster Stelle stehen. Alles Gute! Liebe Grüße Lydia

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